Über uns
Die Fachstelle für Gleichstellung ist das Kompetenzzentrum für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, intergeschlechtlichen und trans Menschen in der Stadt Zürich. Sie ist Anlaufstelle für die Bevölkerung und Organisationen der Stadt Zürich einerseits und für die Mitarbeitenden der Zürcher Stadtverwaltung andererseits. Die Fach-stelle gehört zum Präsidialdepartement und ist der Stadtpräsidentin direkt unterstellt.
Attraktive Aussichten bietet Zürich auch als Ihre Arbeitgeberin
Wir arbeiten für das Gemeinwohl unserer Stadt und bieten spannende Aufgaben für viele Berufsgruppen. Ob Automatiker, Ärztin, Bauzeichner, Gärtnerin, Informatiker, Juristin, Koch, Polizistin, Recyclist oder Sozialarbeiterin - sie alle und viele mehr leisten tagtäglich einen erlebbaren Beitrag für die hohe Lebensqualität der grössten Stadt der Schweiz.
Die Menschen von Zürich stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wie das Leben in Zürich soll auch das Arbeiten für die Stadt Zürich und ihre Bevölkerung Freude bereiten und sinnvoll sei.
Personalpolitik
Die Grundsätze der Personalpolitik sind Bestandteil des Personalrechts und gelten für alle Mitarbeitenden der Stadt Zürich mit Ausnahme der Lehrkräfte, die nach kantonalem Recht angestellt sind.
Die Personalpolitik:
- orientiert sich am Leistungsauftrag der Verwaltung, an den Bedürfnissen des städtischen Personals, am Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern, am Ziel der Bürgerinnen- und Bürgernähe sowie an den Möglichkeiten des Finanzhaushalts und strebt ein sozialpartnerschaftliches Verhältnis zwischen Stadt, Personal und Personalverbänden an;
- will für die Stadt geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und erhalten, die qualitätsorientiert, verantwortungsbewusst und kooperativ handeln;
- nutzt und entwickelt das Potenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie diese entsprechend ihrer Eignungen und Fähigkeiten einsetzt und fördert;
- achtet auf eine besonders sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten;
- unterstützt und fördert das Angebot von Ausbildungsplätzen;
- berücksichtigt die Erfüllung von Erziehungs- und Betreuungsaufgaben;
- fördert flexible Arbeitszeitmodelle;
- verwirklicht die Chancengleichheit für Frauen und Männer;
- fördert die Beschäftigung und Eingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen;
- fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Angestellten, die benachteiligt sein könnten, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung, und fördert bei Anstellung und Personalentwicklung die Chancengleichheit dieser Personen.